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Politik

Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

11. Juni 2021

Keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltsünden: Betriebe müssen bald genauer hinsehen, wie ihre Zulieferer produzieren. Andernfalls müssen sie zahlen.

Symbolbild Kinderarbeit
Das Lieferkettengesetz soll unter anderem Kinder- und Zwangsarbeit eindämmen (Symbolbild)Bild: Imago Images/Pacific Press Agency/R. Sajid Hussain

Große Unternehmen in Deutschland müssen bei Menschenrechtsverletzungen durch ihre ausländischen Zulieferer bald mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Bundestag verabschiedete das Lieferkettengesetz mit 412 gegen 159 Stimmen; 59 Abgeordnete enthielten sich. In zweiter Lesung hatten außer den Koalitionsfraktionen von Union und SPD auch die Grünen angekündigt, für den Entwurf zu votieren. AfD und FDP sprachen sich dagegen aus, die Linke wollte sich enthalten.

Das Gesetz tritt in zwei Schritten in Kraft: Ab 2023 gilt es für Firmen mit mehr als 3000 Beschäftigten, im Jahr darauf auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmern. Einbezogen sind ausländische Unternehmen, die eine Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland haben. Versäumen es die Betriebe, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei Zulieferern vorzugehen, drohen Bußgelder, die bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes betragen können. Außerdem können Firmen für drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Während Entwicklungsminister Gerd Müller (Archivbild) das Gesetz lobt ...Bild: Michael Kappeler/dpa/picture-alliance

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einem "Meilenstein". Das Gesetz, das gegen "erhebliche Lobbyinteressen" durchgekämpft worden sei, setze wichtige Standards. Unternehmen, die sich nicht um ihre Lieferketten kümmerten, dürften "keinen Wettbewerbsvorteil" haben. Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sagte: "Das war vielleicht meine letzte Rede hier - aber ganz sicher das wichtigste Gesetz für mehr Gerechtigkeit zwischen Reich und Arm. Wir haben noch viel zu tun." Der 65-Jährige scheidet zum Ende der Wahlperiode aus dem Parlament aus.

Altmaier schwächt ab

Grüne und Linke bemängelten, das Gesetz sei gegenüber dem ursprünglichen Entwurf stark verwässert worden. So wollten Heil und Müller ursprünglich auch Betriebe ab 500 Beschäftigten verpflichten, was Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verhinderte. Auch eine zivilrechtliche Haftung durch die Betriebe wehrte die Union ab. Andernfalls hätten etwa Zwangsarbeiter vor deutschen Gerichten Schadensersatz einklagen können. FDP und die AfD warfen der Regierung vor, sie schade der deutschen Wirtschaft.

... geht es mehreren Umwelt- und Entwicklungsorganisationen nicht weit genug (Archivbild)Bild: Jörg Carstensen/dpa/picture alliance

Viele Unternehmen fürchten einen steigenden Bürokratieaufwand und höhere Haftungsrisiken. Großverbände wie der Bundesverband der deutschen Industrie hatten im Vorfeld gegen den Entwurf Position bezogen. Kritik kommt auch vom Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft. Dessen Hauptgeschäftsführer Christoph Kannengießer sagte der Deutschen Welle: "Wir halten einen nationalen Alleingang für die Lösung globaler Probleme für verfehlt. Wir brauchen hier multilaterale, europäische Lösungen, um tatsächlich einen Beitrag zur Verbesserung der globalen Menschenrechtslage zu leisten." Man wolle nicht, "dass unsere Unternehmen sich aus Ländern des globalen Südens zurückziehen".

Auch in der Europäischen Union ist ein Lieferkettengesetz geplant. Erwartet wird ein Vorschlag der EU-Kommission noch in diesem Jahr.

jj/gri (dpa, rtr, epd, kna)